Was ist bei einem Wechsel zu berücksichtigen? Auf diese und weitere Fragen werden Ihnen im Anschluss hilfreiche Informationen vermittelt.
Wie genau muss ich vorgehen? In den meisten Fälle wird lediglich Ihre Unterschrift auf dem neuen Vertrag und eine Exemplar oder eine Kopie Ihrer letzten Rechnung benötigt. Diese Unterlagen sollten Sie schließlich noch zu Ihrem neuen Anbieter schicken.
Kann der Stromanbieter häufiger gewechselt werden? Sie sollten dabei die Kündigungsfrist beachten, aber prinzipiell ist es möglich.
Ist es auch möglich zu wechseln, wenn ich bei meinem jetzigen Anbieter verbilligten Nachtstrom bekomme? Leider macht dies momentan wirtschaftlich keinen Sinn, da der neue Anbieter Ihnen einen günstigen Nachtstrompreis anbieten müsste, obwohl er in dieser Zeit dennoch den regulären Tagespreis bezahlen muss.
Wie viele Monate dauert die Kündigungsfrist? In der Regel müssen Sie 12 Monate bei Ihrem Anbieter unter Vertrag stehen, bevor sie fristgerecht zum Ende des Monats kündigen können. Diese Angaben gelten allerdings nur, wenn Ihr Stromanbieter Ihren Vertrag nach den allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVBEltV) aufgesetzt hat.
Ist es auch möglich den Stromanbieter als Mieter zu wechseln? Ja dies ist problemlos möglich, sofern Sie einen eigenen Zähler haben.
Wird nach meinem Wechsel auch der Zähler gewechselt? Nein. Der ehemalige Stromanbieter kümmert sich weiterhin um die Technik.
Auf welcher Basis erstellt der neue Anbieter meinen neuen Abschlag? Meist richtet er sich nach Ihrem letzten Verbrauch, weshalb Sie auch Ihrem Vertrag eine Kopie der Rechnung beifügen müssen.
Woher kommt mein Strom nach dem Wechsel? An der Herkunft Ihres Stroms hat sich nichts geändert. Sie erhalten ihn nach wie vor aus dem naheliegendsten Kraftwerk, egal woher Sie kommen. Letztendlich bekommen Sie also genau denselben Strom nur von einem anderen Anbieter, der Ihnen die Rechnung stellt. Es handelt sich dabei lediglich um einen Konkurrenzkampf zwischen den Stromanbietern, der zu Ihren Gunsten verläuft, so dass Sie denselben Strom billiger bekommen.
Ist die Stromversorgung nach meinem Wechsel trotzdem noch sicher? Es ist gesetzlich geregelt, dass der Betreiber des Versorgungsnetzes verpflichtet ist allen Anbietern in seinem Gebiet Strom zu liefern. Sollte er einmal ausfallen, muss der alte Versorger Ihr Stromversorgung übernehmen.
Sind die Begriffe Durchleitungsgebühren und Lastprofile für mich von Bedeutung? Nein. Diese Begriffe interessieren lediglich den neuen und den alten Anbieter um den Wechsel möglichst reibungslos über die Bühne zu bringen.
Ist es möglich, dass mein lokaler Stromanbieter die Durchleitung von Strom verweigert? Nein. Ein Netzbetreiber darf die Einspeisung nicht verweigern. Er ist verpflichtet die Druchleitung zuzulassen. Im Osten Deutschlands ist dies zusätzlich durch die Braunkohleschutzklausel geregelt.
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